Haftpflichtversicherung
Ein unachtsamer Moment – und schon ist es passiert!
§ 823 Abs. I BGB Schadenersatzpflicht
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Dabei haften Sie nicht nur mit Ihrem jetzigen sondern auch mit Ihrem zukünftigen Vermögen – im schlimmsten Fall – ein Leben lang.
Eine Haftpflichtversicherung stellt Sie nicht nur von den Vermögenseinbußen durch berechtigte Ansprüche frei, sondern wehrt auch nicht berechtigte Forderungen –wenn es sein muss auch gerichtlich- ab.
Beispielhaft seien im folgendem einige Haftpflichtversicherungen aufgezählt:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Gewässerschadenshaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Über Deckungssummen, spezielle Konzepte, Einschlüsse oder Ausschlüsse beraten wir Sie gerne persönlich.